Online-Kurzseminar im Arbeitsrecht „Aktuelles LAG-Urteil zum Sachvortragsverwertungsverbot“
Am heutigen Mittwoch haben wir zum Thema „Aktuelles LAG-Urteil zum Sachvortragsverwertungsverbot“ ein Online-Kurzseminar angeboten.
Frau Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Christina Ruderisch und Frau Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Caroline Breitenbücher haben die zulässigen Beweismittel im Zivilprozess und die Grundzüge sowie Konsequenzen des Sachvortragsverwertungsverbotes thematisier. Anknüpfend zu dieser Thematik wurde noch ein aktuelles LAG-Urteil (Az.: 1 Sa 53/23) vorgestellt. Das Urteil setzte sich mit einem WhatsApp-Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess auseinander.
Das nächste Online-Kurzseminar wird am 04.09.2024 um 10:00 Uhr stattfinden und befasst sich mit dem Thema „Arbeitsrechtliche Pflichten von Unternehmen – Welche gesetzlichen Vorgaben sind bußgeldbewehrt?“ Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.