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Arbeitsrechtliches Präsenzseminar

März252025
Uhrzeit: 10:00-14:00
Ort: Schloss Ettersburg bei Weimar

Auch in diesem Jahr bereiten Arbeitgebern aufgrund der rechtlichen Komplexität sowie der Überregulation zahlreiche Themen Kopfzerbrechen. Hierzu gehört zum einen das Thema „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)“. Die Einführung der eAU zum 01.01.2023 zielte darauf ab, den Bürokratieaufwand zu reduzieren. Zieht man nach gut zwei Jahren Bilanz, dürfte festzustellen sein, dass ak-tuell noch keine Bürokratieentlastung zu spüren ist. Vielmehr haben die Unternehmen u. a. durch Verzögerungen bei der Übermittlung der eAU einen erheblichen Mehraufwand. Zudem birgt die eAU viele ungelöste Probleme, wie beispielsweise die fehlende Erkennbar-keit der die eAU ausstellenden Person.
Zum anderen bietet die Anhörung des Betriebsrates im Rahmen eines Kündigungsschutz-prozesses immer wieder genug Zündstoff, um aus einer sozial gerechtfertigten Kündigung eine unwirksame Willenserklärung zu machen.
Zudem hat sich die Nutzung digitaler Potenziale in der Arbeitswelt massiv beschleunigt und geht am Arbeitsverhältnis nicht spurlos vorbei. Die bislang allen voran datenschutzrechtlich geprägten Rahmenbedingungen beim Einsatz von KI sollen künftig durch eine originär technikrechtliche Ebene in der Gestalt der KI-Verordnung (KI-VO) ergänzt werden.


Vor diesem Hintergrund möchten wir zu unseren Präsenz-Arbeitsrechtsseminaren in Wies-baden, Kassel und Erfurt bzw. Schloss Ettersburg einladen.

Wir haben folgende Themengebiete vorgesehen:

1. Alles rund um den Umgang von AU-Bescheinigungen und deren Folgen

  • Grundlagen und Voraussetzungen des Entgeltfortzahlungsanspruchs
    (u. a.: Dauer des Anspruches im Fall einer Einheit des Verhinderungsfalles, Rückzahlung
    gewährter Entgeltfortzahlung etc.)
  • Kündigungsmöglichkeiten wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
  • Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
    ➢ Neurungen ab dem 01.01.2025
    ➢ Probleme aus der Praxis und Handlungsmöglichkeiten (u.a.: Zulässigkeit der
    Krankschreibung nach Fernbehandlung, keine Erkennbarkeit der ausstellenden
    Person auf der eAU)
    ➢ Zweifel an dem Beweiswert der eAU-Bescheinigung – Handlungsempfehlungen
    für Arbeitgeber

2. Die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG

  • Anhörungserfordernis
  • Zeitpunkt und Adressat
  • Form
  • Mindestinhalt der Unterrichtung

3. KI am Arbeitsplatz

  • KI im Arbeitsverhältnis
  • Einführung von KI in das Unternehmen
  • Regulierung beim Einsatz von KI (KI-VO und DSGVO)
  • Implementierung im Unternehmen (Mitbestimmung des Betriebsrats)

4. Aktuelle Rechtsprechung/ Entwicklungen im Arbeitsrecht

Zu den vorgenannten Themen werden

  • Frau Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Caroline Breitenbücher sowie
  • Frau Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Helena Fischer

referieren.


Im Anschluss an das jeweilige Seminar halten wir für Sie ein Mittagessen bzw. einen Imbiss bereit.

Wir freuen uns, Sie als Teilnehmer zu unserem Seminar begrüßen zu dürfen und nehmen Ihre Anmeldungen mit beigefügtem Anmeldeformular oder per E-Mail an post@tbgv.de
bis zum 13.02.2025 (Hessen) bzw. 17.03.2025 (Thüringen) gern entgegen.


Für unsere Mitgliedsunternehmen sind die von uns angebotenen Schulungen kostenfrei.
Wir bitten jedoch zu beachten, dass aufgrund immens gestiegener Tagungspauschalpreise bei Nichterscheinen bzw. Abmeldung am Veranstaltungstag eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR erhoben werden muss.