Arbeitsrechtsseminar – Jetzt anmelden!
Gut informiert – rechtssicher handeln:
In Kürze findet unser nächstes Arbeitsrechtsseminar zu folgendem Thema statt:
»Warum Arbeitgeber ihr Entgeltsystem schon heute auf Entgelttransparenz und eine Geschlechtsneutralität vorbereiten müssen«
Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten werden erstmals ab dem 07.06.2026 verpflichtet sein, über geschlechterspezifische Entgeltgefälle zu berichten. Grundlage hierfür ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Klar ist jedoch bereits heute: Diese Berichtspflicht lässt sich nicht kurzfristig erfüllen, sondern erfordert frühzeitig strukturierte und nachvollziehbare Vergütungssysteme. Nur wer rechtzeitig Transparenz in seine Entgeltstrukturen schafft, kann ein mögliches Gender Pay Gap verlässlich identifizieren und seiner künftigen Berichtspflicht ordnungsgemäß nachkommen.
Gleichzeitig ist absehbar, dass Verstöße gegen die neuen Transparenzanforderungen mit spürbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden sein werden. Dazu können insbesondere Bußgelder, Reputationsrisiken sowie Nachteile bei öffentlichen Vergabeverfahren und erleichterte Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche von Beschäftigten zählen.
Das Seminar gibt einen Überblick darüber, welche Schritte Arbeitgeber spätestens jetzt einleiten sollten, um etwaige Sanktionen und nachteilhafte Entschädigungs- sowie Schadensersatzansprüche zu vermeiden.
Im Rahmen des Online-Kurzseminars werden die nachfolgenden Themen behandelt:
- Inhalt der Entgelttransparenzrichtlinie Richtlinie – Überblick
- Begriff des „Entgelts“ im Sinne der Richtlinie
- Bewerbungsverfahren
- Auskunftsrechte
- Berichtspflichten
- Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung
- Sanktionskatalog
- Zukunft der Vermutung der Geschlechtsneutralität von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Durchsetzungsmechanismen (Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche durch erleichtere Beweislastumkehr etc.)
- Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber
- Ausblick – Weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Referenten:
Caroline Breitenbücher, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Helena Fischer, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Vincent Kopp, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Die Veranstaltung richtet sich an Personalverantwortliche, Geschäftsführungen und alle, die mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Baugewerbe betraut sind.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung. Diese richten Sie bitte mit dem verlinkten Anmeldeformular an uns oder per E-Mail an post@tbgv.de.
> Ihnen wird rechtzeitig vor der Veranstaltung der entsprechende Einwahllink zugesandt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
