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Online-Kurzseminar Arbeitsrecht: „Arbeitsgeberseitige Pflicht zur Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen? Auswirkungen der Entgelttransparenzrichtlinie auf das nationale Recht“

Feb.192025
Uhrzeit: 10:00 - 10:45

Am 19. Februar werden wir ein Online-Kurzseminar zum Arbeitsrecht mit dem Thema „Arbeitsgeberseitige Pflicht zur Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen? Auswirkungen der Entgelttransparenzrichtlinie auf das nationale Recht“ geben.

Inhalt:
In Zeiten zunehmender Diskussionen über faire Bezahlung und Gleichstellung hat bereits der nationale Gesetzgeber im Jahre 2017 das Entgelttransparenzgesetz ins Leben gerufen. Dieses sollte die Transparenz von Entgeltstrukturen verbessern und so das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit in der Praxis sicherstellen. Dass dieses Ziel in weiter Ferne liegt, zeigt der zweite Bericht der Bundesregierung zu diesem Gesetz aus dem Jahr 2023. Danach kannten von den Befragten nur jeder dritte Beschäftigte das Entgelttransparenzgesetz. Die Instrumente der Überprüfung der Entgeltstrukturen sind unter Arbeitgebern danach auch wenig bekannt.
Dies dürfte sich spätestens seit dem Inkrafttreten der europäischen Richtlinie zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen (kurz: Entgelttransparenzrichtlinie) ändern. Denn: Das Fehlen eines Systems zur geschlechtsneutralen Vergütung im Arbeitsverhältnis ist nach der o.g. Richtlinie als Indiz für eine Diskriminierung wegen des Geschlechts zu verstehen. Folge dessen kann ein Schadensersatzanspruch des jeweiligen Beschäftigten sein, der in einer dauerhaften Gehaltsanpassung münden kann.
Wenn es um die Notwendigkeit der Einführung eines diskriminierungsfreien Entgeltsystems im Unternehmen geht, bieten zudem zwei Entscheidungen des BAG aus den Jahren 2021 (BAG, Urteil vom 21.01.2021, Az.: 8 AZR 488/19) und 2023 (BAG-Urteil vom 16.02.2023, Az.: 8 AZR 450/21) genügend Zündstoff, um als Arbeitgeber hellhörig zu werden.
Deshalb ist es wichtiger denn je, ein fundiertes Verständnis für die Frage zu entwickeln, ob und ggf. wie Arbeitgeber geschlechts- und diskriminierungsfreie Entgeltstrukturen in ihrem Unternehmen implementieren müssen.

Wir laden Sie daher recht herzlich zu unserem Online-Kurz-Seminar Arbeitgeberseitige Pflicht zur Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen? – Auswirkungen der Entgelttransparenzrichtlinie auf das nationale Recht und die Praxis – ein.
Im Rahmen des Kurzseminares werden die nachfolgenden Themen behandelt

  1. Aktuelle nationale Anforderungen an geschlechtsneutrale Vergütungssysteme
  2. Aktuelle BAG-Rspr.: Obliegenheit der Arbeitgeber zur Einführung geschlechtsneutraler Entgeltsysteme
  3. Auswirkungen der Entgelttransparenzrichtlinie auf die Vergütungssysteme der Arbeitgeber
  4. Weitere wesentliche Regelungen der Entgelttransparenzrichtlinie: Pflichten der Arbeitgeber bei der Stellenausschreibung, im Bewerbungsverfahren und in bestehenden Arbeitsverhältnissen
  5. Fazit und Handlungsempfehlungen

Termin: 
Mittwoch, der 19.02.2024, 10:00 Uhr bis ca. 10:45 Uhr


Referentinnen:
• Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Christina Ruderisch 
• Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Caroline Breitenbücher
• Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Helena Fischer



Wir freuen uns über Ihre Anmeldung. Diese richten Sie bitte per E-Mail Anmeldung an post@tbgv.de
Ihnen wird rechtzeitig vor der Veranstaltung der entsprechende Einwahllink zugesandt.