Inhalt
Aus aktuellem Anlass und auf Grund zahlreicher Nachfragen unserer Mitgliedsunternehmen möchten wir in unserem nächsten Kurzseminar gerne nachfolgende Thematik behandeln: Die nachweisbare Gestaltung von Kündigungszugängen und anderen einseitigen Willenserklärungen stellen Arbeitgeber regelmäßig vor erhebliche praktische Herausforderungen. Spätestens seit dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30.01.2025 (Az.: 2 AZR 68/24) steht fest: Kleine Fehler beim Zugang können große rechtliche Folgen im Prozess haben. Um Ihnen einen rechtssicheren Überblick über die aktuellen Anforderungen an den Zugang von Kündigungen und weiteren einseitigen Willenserklärungen zu verschaffen, möchten wir Sie zu unserem nächsten Kurzseminar recht herzlich einladen.
Themenübersicht
Grundlagen: Der „Zugang“ von einseitigen Willenserklärungen
Sachverhalt und Entscheidung des BAG-Urteils vom 30.01.2025 – 2
AZR 68/24
Differenzierung: Zugang unter Anwesenden und Abwesenden
(Einwurf-Einschreiben, Einwurf-Rückschein etc.)
Praktische Fallstricke beim Zugang von Kündigungen, Abmahnungen
und anderen einseitigen Willenserklärungen
Handlungsempfehlungen
Referierende:
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Helena Fischer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Caroline Breitenbücher
Ass. jur. Vincent Benedikt Kopp
Für Mitglieder ist die Veranstaltung kostenfrei.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung. Diese richten Sie bitte mit dem folgenden Anmeldeformular oder per E-Mail an post@tbgv.de.
Ihnen wird rechtzeitig vor der Veranstaltung der entsprechende Einwahllink zugesandt.