Der Deutsche Bundestag entscheidet am Donnerstag, 9. Oktober 2025, über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung.
Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V. (BIV) und der Verband baugewerblicher Unternehmen Thüringen e.V. begrüßen den „Bau-Turbo“: „Er erweitert die Handlungsmöglichkeiten für mehr Wohnraum genau dort, wo der Mangel herrscht: in den Städten Erfurt, Jena und Weimar“, so Dr. Burkhard Siebert, Geschäftsführer des BIV und VbU.
Mit der Neuregelung soll die Schaffung von Wohnraum in Deutschland beschleunigt werden soll. Als weitgehende Flexibilisierung für den Wohnungsbau wird die Einfügung eines neuen Paragrafen 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschlagen. Erlaubt werden soll damit ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn eine Kommune sich entscheide, diesen „Bau-Turbo“ anzuwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen dann nicht mehr notwendig sein. Durch eine Anpassung des Paragrafen 31 Absatz 3 des Baugesetzbuches werde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Bebauungsplans hinaus ermöglicht, heißt es in dem Entwurf weiter. So könne beispielsweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden. Im unbeplanten Innenbereich soll über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch dort die Neuerrichtung von Wohngebäuden ermöglicht werden, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen (Paragraf 34 Absatz 3b BauGB).
„Die möglichen Abweichungen vom Planungsrecht geben den Kommunen ein starkes Werkzeug an die Hand, um Verfahren zu beschleunigen und Hürden abzubauen. Jetzt sind die Kommunen in der Verantwortung, die gewonnenen Freiräume wirtschaftlich angemessen und gesellschaftlich sinnvoll in Wohnraum umzusetzen“, appelliert Burkhard Siebert.