Gut informiert – rechtssicher handeln: Im Baurechtseminar am 26.08.2025 gehen wir auf aktuelle, ausgewählte Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zum Bauvertragsrecht ein.
Den ausgewählten Entscheidungen liegen Sachverhalte zugrunde, die Ihnen und Ihren Mitarbeitern im täglichen Arbeitsablauf immer wieder unterkommen, sodass Ihnen die Entscheidungen bei der Bewältigung Ihrer Aufgaben helfen werden. Wir wollen für Fehlerquellen bei der Abwicklung von Bauverträgen sensibilisieren.
Wir möchten Ihnen die Entscheidung des BGH vom 22.05.2025 (Az.: VII ZR 129/24) vorstellen, welche sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach Rücktritt vom Vertrag fortbesteht. Darüber hinaus werden wir insbesondere auf die neusten Entscheidungen der Oberlandesgerichte zu unter anderem folgenden Themen eingehen:
• Relevanz einer Nachtragsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Vergütungsanspruch
• Auswirkungen der Mangelbeseitigung auf die Gewährleistungsfrist
• ausgehandelte vertragliche Regelungen vs. AGB
• Befristung von Bürgschaften Die Veranstaltung richtet sich an Personalverantwortliche, Geschäftsführungen und alle, die mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Baugewerbe betraut sind.
Referenten:
Dr. Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V.
Bianca Mickasch, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V.
Sichern Sie sich Ihren Platz:
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> Ihnen wird rechtzeitig vor der Veranstaltung der entsprechende Einwahllink zugesandt.
Für Mitgliedsunternehmen ist die Veranstaltung kostenfrei.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
