Montag | 18.11.2024

Online-Baurechtsseminar „E-Rechnung – Umsetzung der elektronischen Rechnung in der Bauwirtschaft“

Zukünftig werden Rechnungen auf Papier im Geschäftsalltag immer weniger eine Rolle spielen. Bereits ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland – unabhängig von ihrer Größe – in der Lage sein, E-Rechnungen von anderen Unternehmen zu empfangen und AO-/GOBD-konform bzw. revisionssicher im Sinne der IDW-Prüfungsstandards archivieren zu können. Dabei ist zu beachten, dass eine elektronische Rechnung kein PDF, sondern ein strukturiertes, den Vorgaben der EU-Norm EN 16931 entsprechendes Format ist. Für die Erstellung und den Versand von E-Rechnungen gelten ab 2025 entsprechende Übergangsfristen.

Es ist also sinnvoll, sich jetzt mit Blick auf die Digitalisierung des Rechnungsverarbeitungsprozesses im Unternehmen mit diesem Thema zu beschäftigen. Dies umso mehr, als eine Rechnung auch bei zivilrechtlichen Themen relevant ist und von der europäischen Kommission derzeit weitere Vorgaben im Bereich der Zahlungsdisziplin vorangetrieben werden.
Wichtig ist, dass mehrere Verfahren (z. B. ZUGFeRD) zulässig sind, und einige vermeintlich ähnliche Verfahren (ebenfalls strukturiert) demnächst nicht mehr zulässig sein werden. Die Formate abseits der XRechnung können ggf. Herausforderungen darstellen, und auch die XRechnung hält z. B. umsatzsteuerlich die ein oder andere Herausforderung bereit. Im schlimmsten Fall haben Unternehmen bei einer undurchdachten Umsetzung des Themas Herausforderungen im Bereich der Liquidität zu meistern.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung mit dem digitalen Rückantwortformular oder per E-Mail an: post@tbgv.de.

Die Einladung können Sie hier herunterladen.