Online-Arbeitsrechtsseminar „Pfändung vom Arbeitseinkommen – Was habe ich als Arbeitgeber zu beachten?“
Online-Seminar von 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Wird der Lohn eines Arbeitnehmers gepfändet, ist aus Arbeitgebersicht Vorsicht geboten. So sieht sich der Arbeitgeber im Falle der Lohnpfändung mit der Situation konfrontiert, dass er den gepfändeten Teil des Arbeitslohns an den Gläubiger abführen muss und den nicht gepfändeten Teil an den Arbeitnehmer. Macht der Arbeitgeber bei der Berechnung der unterschiedlichen Teile des Arbeitslohns Fehler und führt beispielsweise zu wenig Geld an den Gläubiger ab, so kann der Gläubiger erneut die Zahlung des fehlenden Betrags vom Arbeitgeber verlangen. Dieser Fall spiegelt nur ein Risiko von vielen wieder, denen der Arbeitgeber im Falle der Lohnpfändung ausgesetzt ist. Das Seminar soll Arbeitgebern einen Überblick über Tücken und Stolperfallen der Lohnpfändung geben.
Referentinnen: Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Christina Ruderisch und Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Helena Fischer (Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V.)
Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen. Die Teilnahme ist für Sie selbstverständlich kostenfrei. Die Einwahldaten gehen Ihnen rechtzeitig per E-Mail zu. Ihre Anmeldung richten Sie bitte mit dem nachfolgenden Rückmeldebogen per E-Mail an: post@tbgv.de.